#03 Teilhabe statt Ausgleichsabgabe: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
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In der dritten Episode von "Teilhabe & Inklusion" geht es um die Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen. In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.
Anja Brockhagen und Rufus Witt geben einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und erläutern, wie Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen können.
Außerdem berichtet Lukas Diehl, Vorstand der Spectral Service AG, im Gespräch mit Wiebke Modler und Rufus Witt von seinen Erfahrungen mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in seinem Familienunternehmen. Er erzählt davon, wie er damit umgegangen ist, als er von der Schwerbehinderung einiger seiner Beschäftigten erfuhr und teilt seine Erfahrungen darüber, wie eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen werden kann.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/.
Praxistipp: Der Ersparnisrechner hilft Unternehmen dabei, herauszufinden, wie viel sie mit der Einstellung oder Ausbildung Schwerbehinderter sparen können: https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/beschaeftigen-sparen/ersparnisrechner/online-rechner/.
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