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Folge 50: Änderungen bei KfW- und BAFA-Förderung.

19:36
 
Kongsi
 

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet Neubauförderung für sehr effiziente und nachhaltige Gebäude. Ebenfalls gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden. Das umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierung zum so genannten Effizienzhaus. Die Förderprogramme gibt es für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Förderung besteht entweder aus Förderkrediten mit Tilgungszuschuss oder einer direkten Zuschussförderung.


Nach der jüngsten Änderung der Förderprogramme im vergangenen August und September ist die Förderstruktur etwas übersichtlicher geworden: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet nur noch Kreditförderung an, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Förderung in Form direkter Zuschüsse zuständig.


Zusammenfassung der Änderungen bei der KfW:


  1. Anpassung der Kreditbeträge. Vor allem wurden die Tilgungszuschüsse gekürzt (für Neubau und Sanierung).
  2. Die KfW bietet nur noch Kreditförderungen an. Bis zur Änderung im Sommer gab es noch die Möglichkeit für die Bestandssanierung zum Effizienzhaus einen direkten Investitionszuschuss bei der KfW zu beantragen.
  3. Das bislang noch förderfähige Effizienzhaus 100 ist aus der Förderung gefallen. Die Mindestanforderungen sind also höher geworden. Wer jetzt mit einem KfW-Kredit sanieren will, muss also mindestens ein Effizienzhaus 85 erreichen.
  4. Keine Kreditförderung mehr für Einzelmaßnahmen. Wer Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden umsetzt, kann aber nach wie vor Zuschüsse vom BAFA erhalten. Darauf kommen wir noch zu sprechen.
  5. Die Förderung für gasbetriebene Anlagen wurde komplett gestrichen.
  6. Schließlich gibt es von der KfW keinen Bonus mehr für die Umsetzung eines so genannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Das ist ein Beratungsinstrument der Energieberater, in dem aufgeschlüsselt wird, wie Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Bislang hat die KfW Modernisierern, die diesen iSFP umgesetzt eine Extraförderung gewährt.; jetzt nicht mehr. Beim BAFA gibt es den iSFP-Bonus für bestimmte Maßnahmen schon noch.
  7. Am 22. September 2022 ist der Bonus für „Worst Performing Buildings“ gestartet. Für die Sanierung eines besonders schlechten Gebäude – mindestens zu einem Effizienzhaus 55 – wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt.

Zusammenfassung der Änderungen beim BAFA:


  1. Reduzierte Fördersätze.
  2. Dafür aber neue Boni, wie den Heizungstausch-Bonus oder den Wärmepumpen-Bonus.
  3. Biomasse wird gegenüber anderen modernen Heizungsanlagen weniger stark gefördert als bisher. Bei der Einhaltung strenger Feinstaubwerte ist allerdings ein Innovationsbonus Biomasse möglich (d.h. ein zusätzlicher Förderbonus von 5 %).
  4. Es gibt keine Förderung mehr für gasbetriebene Anlagen.

Mehr Informationen erhalten sie auch auf unserer Themenseite Bausparen & Finanzieren.


Unsere Homepage: Haus.de

Email: hausfreunde@haus.de


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Nach der jüngsten Änderung der Förderprogramme im vergangenen August und September ist die Förderstruktur etwas übersichtlicher geworden: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet nur noch Kreditförderung an, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Förderung in Form direkter Zuschüsse zuständig.


Zusammenfassung der Änderungen bei der KfW:


  1. Anpassung der Kreditbeträge. Vor allem wurden die Tilgungszuschüsse gekürzt (für Neubau und Sanierung).
  2. Die KfW bietet nur noch Kreditförderungen an. Bis zur Änderung im Sommer gab es noch die Möglichkeit für die Bestandssanierung zum Effizienzhaus einen direkten Investitionszuschuss bei der KfW zu beantragen.
  3. Das bislang noch förderfähige Effizienzhaus 100 ist aus der Förderung gefallen. Die Mindestanforderungen sind also höher geworden. Wer jetzt mit einem KfW-Kredit sanieren will, muss also mindestens ein Effizienzhaus 85 erreichen.
  4. Keine Kreditförderung mehr für Einzelmaßnahmen. Wer Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden umsetzt, kann aber nach wie vor Zuschüsse vom BAFA erhalten. Darauf kommen wir noch zu sprechen.
  5. Die Förderung für gasbetriebene Anlagen wurde komplett gestrichen.
  6. Schließlich gibt es von der KfW keinen Bonus mehr für die Umsetzung eines so genannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Das ist ein Beratungsinstrument der Energieberater, in dem aufgeschlüsselt wird, wie Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Bislang hat die KfW Modernisierern, die diesen iSFP umgesetzt eine Extraförderung gewährt.; jetzt nicht mehr. Beim BAFA gibt es den iSFP-Bonus für bestimmte Maßnahmen schon noch.
  7. Am 22. September 2022 ist der Bonus für „Worst Performing Buildings“ gestartet. Für die Sanierung eines besonders schlechten Gebäude – mindestens zu einem Effizienzhaus 55 – wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt.

Zusammenfassung der Änderungen beim BAFA:


  1. Reduzierte Fördersätze.
  2. Dafür aber neue Boni, wie den Heizungstausch-Bonus oder den Wärmepumpen-Bonus.
  3. Biomasse wird gegenüber anderen modernen Heizungsanlagen weniger stark gefördert als bisher. Bei der Einhaltung strenger Feinstaubwerte ist allerdings ein Innovationsbonus Biomasse möglich (d.h. ein zusätzlicher Förderbonus von 5 %).
  4. Es gibt keine Förderung mehr für gasbetriebene Anlagen.

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