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Follow the Rechtsstaat Folge 87
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Wachstumsinitiative und Datenschutz (ab Minute 00:50): Die Bundesregierung hat jüngst eine „Wachstumsinitiative“ veröffentlicht. Im Zeichen des Bürokratieabbaus soll es auch dem Datenschutz an den Kragen gehen. So soll die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte erhöht werden. Brink und Härting kritisieren die Abwertung des Datenschutzes als unnötige Bürokratie. Außerdem wird übersehen, dass es parallel eine BDSG-Novelle geben soll mit Vereinheitlichungstendenzen.
Verfassungstreue und Bürgerpflichten (ab Minute 10:40): Es folgt ein Kurzausflug ins Verfassungsrecht, basierend auf einem Aufsatz von Prof. Froese in der altehrwürdigen „JuristenZeitung“. Es geht um die These einer Bürgerpflicht zum „Verfassungspatriotismus light“. Brink und Härting besprechen diese These und ordnen sie – insbesondere im Kontext von Einbürgerungsanträgen – ein. Die „Verfassungstreue“ weckt Erinnerungen an die 1970er-Jahre. Zugleich gibt es widersprüchliche Erwartungen an Migranten: Man erwartet von ihnen, mit der Einbürgerung „so wie wir zu sein“, einschließlich aller historischen Erfahrungen und Familiengeschichten.
BGH-Urteil zur Videoüberwachung (ab Minute 20:02): In einem Urteil des BGH (VI ZR 1370/20) geht es um eine verdeckt durchgeführte Videoüberwachung im Hausflur eines Mietshauses. Hierdurch wollte der Vermieter eine unzulässige Untervermietung beweisen und klagte auf Räumung der Wohnung, die Mieterin mittels Widerklage auf 10.000 Euro Entschädigung wegen der heimlichen Aufnahmen. Beide Vorinstanzen hatten Klage und Widerklage abgewiesen, der BGH bestätigte dies. In großer Ausführlichkeit begründet der BGH die Anwendbarkeit der DSGVO auf das Zivilprozessrecht. Ohne die DSGVO in der Hand kann in Zukunft kein Gerichtsverfahren mehr geführt werden.
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Wachstumsinitiative und Datenschutz (ab Minute 00:50): Die Bundesregierung hat jüngst eine „Wachstumsinitiative“ veröffentlicht. Im Zeichen des Bürokratieabbaus soll es auch dem Datenschutz an den Kragen gehen. So soll die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte erhöht werden. Brink und Härting kritisieren die Abwertung des Datenschutzes als unnötige Bürokratie. Außerdem wird übersehen, dass es parallel eine BDSG-Novelle geben soll mit Vereinheitlichungstendenzen.
Verfassungstreue und Bürgerpflichten (ab Minute 10:40): Es folgt ein Kurzausflug ins Verfassungsrecht, basierend auf einem Aufsatz von Prof. Froese in der altehrwürdigen „JuristenZeitung“. Es geht um die These einer Bürgerpflicht zum „Verfassungspatriotismus light“. Brink und Härting besprechen diese These und ordnen sie – insbesondere im Kontext von Einbürgerungsanträgen – ein. Die „Verfassungstreue“ weckt Erinnerungen an die 1970er-Jahre. Zugleich gibt es widersprüchliche Erwartungen an Migranten: Man erwartet von ihnen, mit der Einbürgerung „so wie wir zu sein“, einschließlich aller historischen Erfahrungen und Familiengeschichten.
BGH-Urteil zur Videoüberwachung (ab Minute 20:02): In einem Urteil des BGH (VI ZR 1370/20) geht es um eine verdeckt durchgeführte Videoüberwachung im Hausflur eines Mietshauses. Hierdurch wollte der Vermieter eine unzulässige Untervermietung beweisen und klagte auf Räumung der Wohnung, die Mieterin mittels Widerklage auf 10.000 Euro Entschädigung wegen der heimlichen Aufnahmen. Beide Vorinstanzen hatten Klage und Widerklage abgewiesen, der BGH bestätigte dies. In großer Ausführlichkeit begründet der BGH die Anwendbarkeit der DSGVO auf das Zivilprozessrecht. Ohne die DSGVO in der Hand kann in Zukunft kein Gerichtsverfahren mehr geführt werden.
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